Skip to content Skip to footer
WHISTLEBLOWING-PRÄSENTATION FÜR ANWENDER DER APPLIKATION

WHISTLEBLOWING

Whistleblowing (wörtlich „in die Pfeife blasen“), das in Italien mit Gesetz Nr. 190/2012 eingeführt wurde, hat zum Ziel, das öffentliche und allgemeine Interesse, die Rechtmäßigkeit und die ethische Verwaltungshandlung zu schützen.

Das Gesetzesdekret Nr. 24/2023, das die EU-Richtlinie Nr. 2019/1937 umsetzt, regelt den Schutz von Personen, die Verstöße gegen nationale oder europäische Rechtsvorschriften melden, welche das öffentliche Interesse oder die Integrität der öffentlichen Verwaltung oder privaten Einrichtung verletzen und die sie in einem beruflichen Kontext, sei es öffentlich oder privat, erfahren haben.

WER kann melden

Folgende Personen können Meldungen einreichen:

  1. Arbeitnehmer des Unternehmens, auch während der Probezeit oder im Ruhestand;
  2. Selbstständige, freie Mitarbeiter, Freiberufler, Praktikanten, Ehrenamtliche;
  3. Arbeitnehmer oder Mitarbeiter, die ihre Tätigkeit im Unternehmen ausüben, Waren oder Dienstleistungen liefern oder Arbeiten im Auftrag Dritter durchführen;
  4. Personen mit Verwaltungs-, Leitungs-, Kontroll-, Überwachungs- oder Vertretungsfunktionen (z. B. Mitglieder der Bewertungskommission, des Rechnungsprüfungsausschusses, des Aufsichtsrates usw.).
WAS kann gemeldet werden
  1. Verhalten, Handlungen oder Unterlassungen, die das öffentliche Interesse, die Integrität der öffentlichen Verwaltung oder des Unternehmens verletzen und die administrative, buchhalterische, zivilrechtliche oder strafrechtliche Verstöße darstellen, wie in Art. 2 des Gesetzesdekrets Nr. 24 vom 10. März 2023 näher beschrieben.
  2. Beschwerden, Forderungen oder Anfragen, die ausschließlich persönliche Interessen betreffen – auch wenn sie eventuell bereits den Justiz- oder Rechnungshofsbehörden gemeldet wurden – und die nur das individuelle Arbeits- oder Dienstverhältnis oder das Verhältnis zu Vorgesetzten betreffen, werden nicht berücksichtigt.
  3. Die Meldung muss ausreichend begründet, auf überprüfbaren und direkt vom Hinweisgeber bekannten Tatsachen beruhen (nicht bloß berichtet oder weitergegeben von Dritten) und alle Informationen und Daten enthalten, die erforderlich sind, um die Verantwortlichen eindeutig zu identifizieren.
INTERNER MELDEKANAL über digitale Plattform

Um eine Meldung abzugeben, sind folgende Schritte einzuhalten:

  1. den Browser unter folgender Adresse herunterladen: https://www.torproject.org/it/download/
  2. folgenden Link in die Adresszeile des Tor-Browsers eingeben: http://rbtmcjkcbnl7nzlvnghparn6vfym4mukf2f4mtmvcmd6blk3eubevfid.onion
  3. das auf dem Bildschirm erscheinende Formular ausfüllen, nachdem „eine Meldung abgeben“ ausgewählt wurde
  4. die Empfangsbestätigung (16-stelliger Zahlencode) speichern, um den Bearbeitungsstand zu verfolgen oder später zusätzliche Informationen bereitzustellen

Die Meldung gewährleistet die Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers, der betroffenen Person sowie jeder weiteren genannten Person, ebenso wie des Inhalts der Meldung und der zugehörigen Dokumentation.

Die in der Meldung enthaltenen Informationen sind ausschließlich dem zuständigen Bearbeiter zugänglich und werden gemäß den Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

VERBOT VON VERGELTUNGSMASSNAHMEN

Personen, die eine Meldung erstatten, dürfen keinerlei Repressalien ausgesetzt werden (Art. 17 Abs. 4 Gesetzesdekret 24/2023).

VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN

Es ist erforderlich, die auf der Website bereitgestellte Datenschutzinformation zur Kenntnis zu nehmen.

Für weitere Informationen kontaktiere uns jetzt!